Honorarsachverständiger 

Experten im Bereich der HOAI sind begehrt.  Meinungsverschiedenheiten zur Honorarzoneneinordnung oder zum erbrachten Leistungsumfang können regelmäßig nur über ein Sachverständigenvotum geklärt werden. Gleichzeitig stehen für dieses komplexe Sachgebiet nur verhältnismäßig wenige Honorarsachverständige zur Verfügung.

Uwe Michael Meyer Porträt

Leistungen

Als Sachverständiger für die Honorare der Architekten und Ingenieure
biete ich folgende Dienstleistungen an:


Privatgutachterliche Stellungnahmen zu allen Fragen der Honorarermittlung nach HOAI

Privatgutachterliche Stellungnahmen zu vorliegenden Gerichtsgutachten

Unterstützung bei Vergleichsverhandlungen sowie Schiedsgutachten

Beratung in allen Fragen zur HOAI wie z.B.  

  Sachverständige Unterstützung bei der Vertragsgestaltung

  Unterstützung bei der Erstellung einer prüffähigen Schlussrechnung

  Prüfung einer Schlussrechnung

  Unterstützung bei der Abrechnung nach einer Vertragskündigung

  Bewertung von erbrachten Leistungen nach Teilleistungstabellen

Unterstützung bei laufenden Gerichtsverfahren

Unterstützung bei der Prozessvorbereitung

Überprüfung bestehender Architekten- und Ingenieurverträge

Auch nach der EuGH-Entscheidung , nach der die Begrenzung der Honorare durch die HOAI europarechtswidrig ist, ist die HOAI als Vertragsgrundlage weiterhin anwendbar. Meinungsverschiedenheiten zur Honorarzoneneinordnung oder zum erbrachten Leistungsumfang können regelmäßig nur über ein Sachverständigenvotum geklärt werden.

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